Rechtsanwälte

REBE

WIEHE

ZAPP

SÜSS

Anwälte

Rolf Rebe

selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei seit 1977, Fachanwalt Familienrecht, Mediator (BAFM).

Ich stehe Ihnen gern als engagierter Berater, Begleiter, Vertreter in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und Konfliktsituationen zur Seite.

Im Laufe meiner über 25-jährigen Gerichtspraxis, der Kontaktpflege zu zahlreichen Beratungsstellen, regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen als Fachanwalt und Begleitung meiner Mandanten durch alle Konfliktstadien, biete ich an:

Beratung - umfassend bei der Gestaltung sowohl „vorbeugender“ Eheverträge als auch streitbegrenzender Scheidungsfolgenvereinbarungen,

Vermittlung - außergerichtlich mit dem Ziel, Prozesse möglichst zu vermeiden oder auf das Notwendigste zu begrenzen,

Vertretung - im Streitfall bundesweit bei allen Familiengerichten und auch Oberlandesgerichten zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche und Abwehr ungerechtfertigter Angriffe.

Mehr auf der Seite Mediation.

Christian Wiehe

Mein Spezialgebiet ist das Strafrecht. Die Verteidigung in zahlreichen Strafverfahren größeren Umfangs hat dazu geführt, daß ich mich bereits wenige Jahre nach Beginn meiner Anwaltstätigkeit ganz auf dieses Rechtsgebiet konzentriert habe. Seit mehr als zwei Jahrzehnten bin ich ausschließlich als Spezialist in Strafverfahren tätig. Nachdem die gesetzlichen Möglichkeiten dafür geschaffen wurden, habe ich die Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht erworben.

Im Strafrecht ist der Konflikt zwischen einzelner Person und dem Staat bzw. der Gesellschaft so ausgeprägt und die Kraft- und Machtverteilung so eindeutig, daß eine starke Interessenvertretung der Mandanten unabdingbar ist. Die Verteidigung von Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder zumindest dessen beschuldigt werden, verlangt Kompetenz und Durchsetzungs- vermögen gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Die Beratung erfordert Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit und die Bereitschaft, auf die spezielle Situation der Mandanten vertrauensvoll einzugehen. Ich lege dabei besonderen Wert darauf, daß meine Mandanten für mich kein “Fall” sind, sondern deren jeweils individuelle Situation ein ebenso individuelles Vorgehen erfordert.

Konsequente Vertretung der Interessen meiner Mandanten kann zu streitigen Prozessen führen, in denen alle Möglichkeiten einer starken Verteidigung eingesetzt werden. Im Einzelfall kann aber auch eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht und eine einvernehmliche Verfahrensbewältigung für den Mandanten von größerem Vorteil sein. Die im konkreten Verfahren jeweils sinnvollste Vorgehensweise wird von mir im Gespräch mit meinen Mandanten erörtert und vereinbart.

Da ich auf Gesetze und gesellschaftliche Entwicklungen Einfluß nehmen will, bin ich seit Gründung der Baden-Württembergischen Strafverteidigervereinigung e.V. dort Mitglied und seit 1987 auch im Vorstand. Der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen im Rahmen dieser Tätigkeit und meine Erfahrungen als Leiter von Fortbildungsveranstaltungen spiegeln mein Interesse, meine Tätigkeit in größere Zusammenhänge und gesellschaftliche Entwicklungen einzuordnen. In diesen Rahmen ist auch meine langjährige Tätigkeit im Vorstand der Mannheimer Drogenberatung einzuordnen.

Ob es sich um den Vorwurf einer Verfehlung im Straßenverkehr handelt oder um die Beschuldigung, ein schweres Verbrechen begangen zu haben, ich werde Ihrem Problem die erforderliche Aufmerksamkeit widmen und mit hoher Kompetenz und entsprechendem Einsatz die für Sie beste Lösung erarbeiten.

Klemens Zapp

Jahrgang 1955, seit 1985 Rechtsanwalt.

Ab meiner Anwaltszulassung im Jahre 1985 war ich anfangs überwiegend im gewerblichen Rechtsschutz tätig. In den letzten Jahren bearbeite ich zunehmend Fragen aus Bereichen des Erbrechts (Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften), der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Schadensersatz.

Ich konnte die Erfahrung machen, dass die Zusammenarbeit mit der Mandantschaft dann besonders erfolgreich ist, wenn die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gut funktioniert. Der Mandant kann sich bei mir sicher sein, dass der Anwalt ihm zuhört und seine Ziele und Wünsche ernst nimmt. Dem Gericht wird sodann verständlich gemacht, worauf es dem Mandanten ankommt. Dem Mandanten erkläre ich in jeder Situation eines Verfahrens, wie das Gericht denkt und welche Optionen der Mandant jeweils hat.

Die offene Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant macht beide zu einem guten „Team“, auch beispielsweise bei der Gestaltung eines Testamentes oder einer Nachfolgeregelung. In dieser kreativen Atmosphäre werden gemeinsam neue Lösungen gefunden.

Ergänzend zur anwaltlichen Arbeit biete ich aus dieser Erfahrung heraus und aus meiner Ausbildung in systemischer Beratung Kolleginnen und Kollegen Vorträge und Seminare zur Optimierung der Zusammenarbeit von Anwalt und Mandantschaft an.

Im Juli 2009 wurde ich in den Vorstand des Mannheimer Anwaltsvereins (MAV) gewählt.

Heidrun Süß

Jahrgang 1955

Mein Schwerpunkt ist das Sozialrecht. Zu dem Sozialrecht gehören Fragen der Rente, Beziehungen zur Agentur für Arbeit, Entschädigungen nach einem Arbeitsunfall, Sozialhilfe und alle weiteren Rechtsgebiete, die die finanzielle Existenz des Einzelnen sichern sollen. Das Sozialrecht ist in vielen, kompliziert ineinandergreifenden Gesetzen geregelt, die laufend ergänzt und geändert werden. Die Kenntnis des Gesamtsystems ermöglicht es mir, meine Mandanten umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären, auch wenn zunächst eine besondere Frage im Vordergrund steht. Sozialrechtliche Probleme können gerade in persönlich oder finanziell schwierigen Situationen auftreten. Es gehört deshalb zu meinem Berufsverständnis, mir für alle meine Mandanten ausreichend Zeit für Beratungsgespräche zu nehmen. Sozialrechtliche Belange sind mitunter bei verschiedenen Behörden geltend zu machen. Das kann eine kraftzehrende Angelegenheit werden. Ich übernehme deshalb auf Wunsch den gesamten notwendigen Schriftverkehr mit den Behörden. Von meinen Mandanten erwarte ich, dass sie dabei aktiv mit mir zusammenarbeiten, weil gerade bei sozialrechtlichen Ansprüchen zahlreiche Formalitäten einzuhalten und Unterlagen vorzulegen sind. Das gemeinsame Arbeiten ist wichtige Voraussetzung, um die Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Es bietet zugleich die Möglichkeit für meine Mandanten, im Umgang mit Behörden sicherer und selbstbewußter zu werden. Soweit es bis zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, lege ich Wert auf eine ausführliche Erörterung des Kostenrisikos und der Möglichkeiten, Prozeßkostenhilfe zu erhalten.

Sozialrecht wird in der universitären Ausbildung nicht gelehrt. Das Deutsche Anwaltsinstitut bietet Intensivlehrgänge an, die ich absolviert habe.

Meine juristische Ausbildung habe ich von 1980-1991 neben Geburt und Erziehung meiner drei Kinder in Mannheim absolviert. Seit 1992 bin ich als selbständige Rechtsanwältin halbtags tätig.

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